Vertragsärztliche Arbeitsgemeinschaft "Gefäßerkrankungen"

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Aufnahmeantrag

 

Hiermit stelle ich / stellen wir den Antrag auf Aufnahme in die -Vertragsärztliche Arbeitsgemeinschaft „Gefäßerkrankungen"-

a.) ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können alle Ärzte der Bundesrepublik Deutschland werden, die schwerpunktmäßig im Bereich der Gefäßerkrankungen tätig sind und die Zwecke und Ziele der Arbeitsgemeinschaft unterstützen.

b.) assoziierte Mitglieder können diejenigen natürlichen oder juristischen Personen werden. die dem Zweck und dem Ziel der Arbeitsgemeinschaft dienen und diese unterstützen.

Ort                 ________________________________           Datum   _______________________

Titel               ______________________     

Vorname      ______________________            Name    _________________________________

Praxis / Institution  ______________________________________________________________

Strasse         __________________________________________________________________

PLZ             ______________    Ort  ________________________________________________

Telefon        ___________________________________________________________________

Fax              ___________________________________________________________________

Email          ___________________________________________________________________

 

Unterschrift ___________________________________________________________________

 

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, also 1. ausdrucken 2. unterschreiben und 3. per Post  an:

VAG Vorsitzender:
Dr. Michael Emter, Bödeckerstr. 73, 30161 Hannover
oder
VAG Sekretär:
Eckhard Steinbach, Im Mühlenbach 2b, 53127 Bonn

Danke!

 

Über die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Assoziierte Mitglieder werden auf Vorschlag eines ordentlichen Mitglieds durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit in der Mitgliederversammlung aufgenommen.

Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht, assoziierte Mitglieder haben das Recht auf beratende Stimme, sie haben kein Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft erlischt durch :
a.) Tod des Mitglieds
b.) Ausschluss des Mitglieds
Mitglieder, die durch ihr Verhalten die Zwecke und das Ansehen der Arbeitsgemeinschaft schädigen, können auf Antrag von mindestens drei ordentlichen Mitgliedern an den Vorsitzenden und durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3‑Mehrheit ausgeschlossen werden.
Ein Mitglied, das zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte rechtskräftig verurteilt ist, verliert die Mitgliedschaft. Ebenfalls verlieren die Mitgliedschaft beitragspflichtige Mitglieder, wem sie mehr als zwei Jahre mit der
Beitragszahlung in Rückstand sind.
c.) Austritt zum Jahresende, der bis zum 30. September des Jahres erklärt sein muss, an dessen Ende der  Austritt wirksam werden soll. Die Erklärung muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.

 

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Copyright © 2000 Dr. Peter Waldhausen Vertragsärztliche Arbeitsgemeinschaft Gefäßerkrankungen
Stand: 18. December 2005